Wir als Deutsch- Spanische Kanzlei, Rechtsanwalt und Abogado helfen Ihnen im spanischen
Recht, Nachabwicklung, Testamenten, Immobilien, Arbeitsrecht, Scheidung und Firmengruendung
in Spanien. Unsere Tätigkeitsstandorte sind in Malaga, Mallorca, Madrid, Barcelona
& Alicante.
Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele
sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich
ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub
machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen.
Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in
Spanien. Tendenz weiter steigend.
Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen
des deutsch-spanischen Rechts.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen
den Menschen beider Länder werden immer enger und vielschichtiger.
Dies
hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte zwischen dem deutschen und spanischen
Recht weiter zunehmen.
Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in
Spanien, bzw. spanischen Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen
von Deutschen in Spanien, Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien,
Zwangsvollstreckungen von Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung
von spanischen Einwanderern von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien,
Geltendmachung von Reisemängeln im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von
(gemischt) deutschen und spansichen Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw usw.
Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten im Bereich des deutsch-spanischen
Rechts Rechts- und Steuerberater benötigen, die sich sowohl im spanischen wie auch
deutschen Recht auskennen und Ihre Interessen sowohl in Spanien als auch in Deutschland
verteten können.
Die Anwaltssozietät Castillo & González kann hierbei auf seine
Rechtsanwälte und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie
auch spanischen Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch
Studium der Rechtswissenschaften an deutschen und spanischen Universitäten, durch
frühere Tätigkeiten bei deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzleien sowie diverse Fortbildungen.
Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo & González beherschen
mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie
auch spanischen, englischen und portugiesichen Sprache beraten.
Als Anwaltssozietät
können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl in Spanien wie auch
in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen
vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland zugelassen sind.
Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung
und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung.
In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere
Mandanten von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen
Beratung umfangreich und zweisprachig.
Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts
beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Firmengründung und –verlegung in und
nach Spanien, bei dem Erwerb oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der
steuerrechtlichen Abwicklung. Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern
zusammen.
Daneben beraten wir Spanier in Deutschland in allen Belangen
des deutschen und spanischen Rechts in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen
vor sämtlichen spanischen und deutschen Behörden.